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★★★★★ Next Level Grundlogik 22.7

  • 17. Aug.
  • 10 Min. Lesezeit


★★★★★  Next Level Grundlogik 22.7


Die nächste Runde. 


Eine Sammlung von Gedanken, die da hochkommen 


Das Koinzidiieren einer Nichtkoinzidenz erzeugt die nächste Nichtkoinzidenz. 

Im Unterfolzug ist diese Nichtkoinzidenz die Unmöglichkeit der Koinzidenz als Widerspruch. 

Im ÜberVollzug ist diese Nichtkoinzidenz die Möglichkeit oder Notwendigkeit der Nichtkoinzidenz als Gegensatz. 


+++++++++


Koinzidieren erzeugt immer die Unmöglichkeit der Koinzidenz, entweder als dessen Unmöglichkeit oder als dessen Nichtkoinzidenz. 


Die entstehende Unmöglichkeit des Koinzidieren im Widerspruch ist dabei der (Unter/Binnen) Vollzug und damit der Antrieb der gleichzeitig entstehende Unmöglichkeit des selbstKoinzidieren im resultierenden Gegensatz bzw Nicht-Koinzidenz als (Über/Selbst) Vollzugs 


>  Der Widerspruch ist dabei die operative unmögliche Binnen-Unmöglichkeit der Koinkidenz. 

>  Der Gegensatz ist dabei die resultierende mögliche Selbst-Unmöglichkeit der Selbstkoinzidenz 


+++++++


a) Das operative Koinzidieren zur inneren Unmöglichkeit der Koinzidenz als Unmöglichkeit im Widerspruch ist der Motor und Antrieb für 

b) das gleichzeitige übergeordnete resultierende Selbst-Koinzidieren zur Unmöglichkeit der Koinzidenz als möglicher, notwendiger, resultierender, nächster Gegensatz+1, welcher der Motor für den nächsten Selbstvollzug darstellt.



Nächste Runde. 



Wahrscheinlich ist der innerste Kern der Grundlogik der Umstand, dass Koinzidenz einerseits unmöglich ist und andererseits nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar das Ziel. 


Dies muss als Kern des Wesens von allem verstanden werden. 


Eine erste Annäherung. 


Vollziehen bedeutet koinsidieren, was bedeutet, dass das Vollziehen zu 100 % fertig wird, also dass koinsidieren zu 100 % erreicht wird. 


Das bedeutet, Koinsidieren als Funktion kommt zu 100%. Also gibt es 100% funktionelle Koinzidenz. 


Strukturell ist jedoch Koinzidenz unmöglich, weil Selbstvollzug strukturell Gegensatz ist, also nicht koinzident. Ohne die strukturelle Nicht-Koinzidenz des Selbstvollzugs gibt es diesen gar nicht. 


Die Logik liegt wahrscheinlich darin, dass im Erreichen von 100 % funktioneller Koinzidenz diese strukturell unmöglich ist. Die Möglichkeit oder das Ziel ist gleichzeitig Funktionell notwendig und strukturell unmöglich 


Das bedeutet: Funktionelle Koinzidenz ist das Ziel und möglich. Strukturelle Koinzidenz ist unmöglich. 


Wahrscheinlich ist vielleicht die zentrale Aussage. 


Funktionelle Koinsidenz 100% = strukturelle Unmöglichkeit der Koinzidenz und zwar 

Entweder als Widerspruch oder als Nicht-Koinzidenz +1. 



Die Logik ist wahrscheinlich, dass eine vorhandene strukturelle Nicht-Koinzidenz funktionell koinsidiert und in ihrem 100% erreicht, dadurch als Unmöglichkeit der strukturellen Koinzidenz eine neue nächste Nicht-Koinzidenz erschafft. 


Empirisch zeigt sich dies wahrscheinlich bei Menschen im Umstand des falschen Tuns und der unmöglichkeit, die Schuld dafür selbst  wahrhaftig zu tragen. 


Falsches Tun als koinzidieren ist möglich, aber als Zustand, als Struktur ist es unmöglich. Dies sieht man in der Schuld. Der Mensch 1.0 kann Falsches tun, aber er kann die Schuld, die dabei entsteht, für sich nicht tragen. Das heißt, die darf fundamental nicht existieren. Logisch gesehen ist die eigene Schuld für den Menschen 1.0 unmöglich, und zwar existenziell unmöglich. Diese Unmöglichkeit veranlasst ihn, Täter zu werden. 

Mensch 1.0 ist logisch nicht in der Lage, seine Schuld zu tragen. 



Nächste Runde. 


Ein Versuch, der logisch jedoch noch sehr unklar ist. Es ist ein Ansatz, der aber in der jetzigen Form wahrscheinlich noch nicht stimmt. 


Operatives Koinzitieren ist strukturelles Koinzitieren von S_n durch F_n-1, was strukturell unmöglich ist, aber funktionell möglich. 

Die funktionelle Möglichkeit der strukturellen Unmöglichkeit des strukturellen Koinzidiens erschafft funktionelles Koinzidieren. 


Resultierendes Koinzitieren ist funktionelles Koinzitieren von S als F, was funktionell möglich und strukturell unmöglich ist. 

Die strukturelle Möglichkeit der funktionellen Unmöglichkeit des funktionellen Koinzidierens erschafft strukturelles Koinzidieren 





Nächste Runde. 


Nun muss verstanden werden, warum das Koinzidiieren einer strukturellen Nichtkoinzidenz eine neue Next-Level-Nichtkoinzidenz erschafft. 


Ein Ansatz dazu könnte darin liegen: in der alten Gegensatz- und Widerspruchslogik, die ich noch mal hervorgezogen habe:


Der springende Punkt darin könnte sein, dass der Vollzug eines Gegensatzes einen inneren Gegensatz von Widerspruch und Gegensatz generiert, der damit verbunden den nächsten äußeren Gegensatz als über generiert. 



Nächste Runde. 


Der nächste Einsatz, um zu verstehen, warum das Koinzidiieren einer strukturellen Nichtkoinzidenz eine neue Next-Level-Nichtkoinzidenz erschafft. 


Der andere Ansatz könnte darin liegen:


Das Wesen von Täter und Opfer im Menschen 1.0 vollkommen verstehen 


Sammlung dazu:


Der Mensch 1.0 kann seine Schuld als Unmöglichkeit nicht tragen und wird darum zum Täter. Dieses Tätertun ist vielleicht das Schaffen des nächsten Gegensatzes, jedoch als falscher Gegensatz. 


Untersuchung des Tätertuns:

Der Täter bestimmt Koinzidenz, und zwar wahrscheinlich strukturelle Koinzidenz. 

Das Besondere ist, dass die Koinzidenz für sich und den anderen bestimmt. 

Er bestimmt sich koinzident mit dem Größeren, indem er sich zum Größeren bestimmt. 

Er bestimmt den kleinen Ring koinzident mit sich, also dem kleineren, indem er den größeren zum kleineren bestimmt. 

Somit macht er eine bestimmte Koinzidenz über Kreuz. 

Was dies zu bedeuten hat, weiß ich noch nicht. 



Untersuchung des Opfers getan werden:

Opfer getan werden ist ein gebeugt werden. 

Beugen ist dabei die Durchoperation von S_n durch F_n-1. 

Beugen ist das strukturelle Koinzidieren von S_n und F_n-1. 



Ein weiterer wichtiger Gedanke dazu:

Der äußere Täter fühlt sich immer als Opfer und agiert immer aus dem Selbstverständnis des Opfers. Was bedeutet das? 


Entweder ist sein Tätertun immer ein Agieren aus dem Opfer 

oder noch radikaler: 

Sein Tätertun ist immer verbunden mit einem eigenen Opfertun. Das könnte bedeuten: Ein Tätertun als äußeres Tun ist immer verbunden mit einem inneren Opfertun.



Aus dieser bisherigen Logik geht hervor, dass „wahres Opfer tun“ das Operative koexistiert mit „wahres Täter tun“. Das resultierende Funktionelle koexistiert. Also dann wäre „Opfer tun“ das Aktive und „Täter tun“ das Passive. 


Aus der bisherigen Logik geht hervor: "wahres Opfertun" ist das operative Koinzidieren und "wahres Tätertun" ist das funktionelle Koinzidieren. Also wäre dann wahres Opfertun das Aktive und wahres Tätertun das Passive. 


Beim Menschen 1.0 ist es wahrscheinlich so, dass es gerade andersrum ist. Das bedeutet, die Grundlogik läuft überall gleich seit der Pensteigung der Zeit, aber inhaltlich ist es bei Menschen 1.0 falsch herum und bei Menschen 2.0 richtig herum. 


Das würde auch dazu passen, dass der Mensch 1.0 in seinem Tätertun sich immer als Opfer fühlt. Denn wenn sein operatives Tun Tätertun ist, das aber gleichzeitig resultiert in Opfer erzeugt, dann ist nun mal sein Gefühl zu seinem Tätertun immer, dass er Opfer ist. 




Sammlung dazu 


Funktionelle Koinzidenz ist möglich – strukturelle Koinzidenz ist unmöglich.



Koinzidieren = Operation.

Koinzidenz = Zustand beziehungsweise Identität.


Ein Vollzug kann vollständig koinzidieren, ohne dass seine Glieder strukturell koinzident werden.


Koinzidieren kann vollständig gelingen, gerade weil Koinzidenz nicht entstehen muss.


Vollziehen bedeutet Koinzidieren, und vollständiges Vollziehen bedeutet 100 % funktionelle Koinzidenz.


100 % = Es bleibt innerhalb dieser Funktion nichts mehr zu vollziehen.



Sehr sehr spannender Gedanke. 


Solange Fₙ₋₁ Sₙ nur zu 70 %, 80 % oder 99 % vollzogen hat, kann eine Differenz zwischen beiden immer noch daher stammen, dass der Vollzug eben noch nicht fertig ist.

Aber sobald Fₙ₋₁ Sₙ erschöpfend vollzogen hat, ist diese Erklärung ausgeschlossen.

Dann gilt:

Was nach vollständigem funktionellem Koinzidieren noch nicht koinzidiert, kann nicht mehr funktionelle Unvollständigkeit sein. Es muss strukturelle Nicht-Koinzidenz sein.


Salopp gesagt: Ich lasse etwas zusammenfallen und im Zusammengefallen sein zeigt sich der Unterschied. 



Warum erzeugt vollständiges Koinzidieren die nächste Nicht-Koinzidenz?

Weil erst der vollständige Vollzug die Nicht-Koinzidenz von aller bloßen Unfertigkeit reinigt.

Vorher lautet die Frage:

„Koinzidiert es deshalb nicht, weil es noch nicht fertig ist?“

Nach vollständigem Vollzug lautet die Antwort:

„Nein. Es koinzidiert nicht, obwohl es vollständig vollzogen ist.“

Damit ist seine Nicht-Koinzidenz nicht mehr zufällig oder mangelhaft, sondern strukturell notwendig.

Und genau darin könnte der Übergang n → n+1 liegen.

Vollständige funktionelle Koinzidenz hebt die Nicht-Koinzidenz nicht auf, sondern bestimmt sie vollständig.



+++++++



Koinzidenz unmöglich → Nicht-Koinzidenz notwendig.


Die Nicht-Koinzidenz ist notwendig. Ihre nächste Gestalt muss vollzogen werden.


Der Widerspruch ist die operative unmögliche Binnen-Unmöglichkeit der Koinzidenz.

und

Der Gegensatz ist die resultierende mögliche Selbst-Unmöglichkeit der Selbstkoinzidenz.



Widerspruch

Der Widerspruch betrachtet die Nicht-Koinzidenz vom Koinzidieren her:

Obwohl der Vollzug vollständig koinzidiert, kann strukturelle Koinzidenz nicht entstehen.

Das ist die Unmöglichkeitsseite.


Gegensatz

Der Gegensatz betrachtet dieselbe Nicht-Koinzidenz von ihrem Ergebnis her:

Weil strukturelle Koinzidenz unmöglich ist, muss das Vollzogene als Nicht-Koinzidenz weiterbestehen.


Widerspruch ist die Nicht-Koinzidenz als Unmöglichkeit der Herkunft.

Gegensatz ist dieselbe Nicht-Koinzidenz als Möglichkeit beziehungsweise Notwendigkeit der Zukunft.


Durch = Vollzug durch den Fremden der eigenen Herkunft.

Als = Vollzug als Eigenes zum Fremden der eigenen Zukunft.


+++++



Im Binnenvollzug vollzieht Fₙ₋₁ die Struktur Sₙ funktionell erschöpfend.


Also:

Fₙ₋₁ → durch → Sₙ

funktionell:

vollständige Koinzidenz

strukturell:

notwendige Nicht-Koinzidenz.


Und das Resultat dieser vollständig bestimmten strukturellen Nicht-Koinzidenz wäre genau eure:

strukturelle Funktionsvakanz ¬Fₙ


Denn die Vakanz wäre dann nicht einfach eine irgendwie vorhandene Leerstelle.

Sie wäre:

die durch vollständigen Vollzug exakt bestimmte Unmöglichkeit, noch durch Fₙ₋₁ koinzident zu werden.

Jetzt bekommt die Gussform noch mehr logisches Gewicht.

Die Gussform ist präzise, weil der vorherige Vollzug vollständig war.


++++++


Warum wird aus ¬Fₙ überhaupt Fₙ?


Ansatz:

Die Funktionsvakanz ist keine beliebige Negation.

Sie ist eine bestimmte Negation.

Sie sagt nicht:

„Hier fehlt irgendetwas.“

Sondern:

„Genau dies kann durch Fₙ₋₁ nicht mehr geleistet werden.“

Dadurch bestimmt das vollständig Getane seine eigene Grenze.

Und diese Grenze ist zugleich die Bestimmung dessen, was als Nächstes funktionell werden muss.

Das könnte man fast so formulieren:

Der erschöpfende Vollzug von Fₙ₋₁ bestimmt vollständig, was Fₙ₋₁ nicht tun kann. Dieses bestimmte Nicht-Fₙ₋₁ bildet die Vakanz von Fₙ.

Dann entsteht das Neue nicht aus dem Nichts.

Und es entsteht auch nicht dadurch, dass das Alte „scheitert“.

Ganz im Gegenteil:

Das Neue entsteht durch den vollständigen Erfolg des Alten.


Noch zugespitzter:

Nicht die Unvollkommenheit des Alten erzeugt das Neue, sondern seine Vollendung.

Denn erst seine Vollendung erschöpft seine Möglichkeit und bestimmt dadurch seine strukturelle Grenze.


+++++


Das erschöpfende funktionelle Koinzidieren einer strukturellen Nicht-Koinzidenz bestimmt deren Nicht-Koinzidenz vollständig und erzeugt sie dadurch als nächste strukturelle Nicht-Koinzidenz.


Vollständiges funktionelles Koinzidieren präzisiert strukturelle Nicht-Koinzidenz zur nächsten Nicht-Koinzidenz.



Denn dann bedeutet Evolution bzw. Emergenz nicht:

Nicht-Koinzidenz wird beseitigt.

Sondern:

Nicht-Koinzidenz wird vollzogen, dadurch bestimmt und dadurch zur nächsten Nicht-Koinzidenz präzisiert.


+++++++



Jeder Vollzug läuft funktionell auf Koinzidenz zu und strukturell in Nicht-Koinzidenz hinein.


Je vollständiger die funktionelle Koinzidenz, desto reiner tritt die strukturelle Nicht-Koinzidenz hervor.



++±+++


Binnen- und Selbstvollzug gehorchen wahrscheinlich demselben Grundgesetz:


Funktionelles Koinzidieren ist möglich und vollständig vollziehbar.

Strukturelle Koinzidenz bleibt unmöglich.


Der Unterschied zwischen Binnen- und Selbstvollzug liegt nicht darin, dass Möglichkeit und Unmöglichkeit ihre Plätze tauschen.


Der Unterschied liegt im Index und in der Richtung:


Binnen-/Durch-Vollzug

Fₙ₋₁ vollzieht Sₙ.

Ergebnis:

bestimmte Unmöglichkeit des Alten

→ ¬Fₙ


Selbst-/Als-Vollzug

Sₙ vollzieht sich als Fₙ.

Ergebnis:

bestimmte Nicht-Koinzidenz des Neuen

→ Sₙ₊₁



+++++++++


Sehr spannende Idee zum Thema Schuld, die ich so noch nicht ratifizieren würde. 


Eine Handlung ist vollzogen.

Sie kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden.

Damit besteht eine strukturelle Nicht-Koinzidenz:

Ichₙ vor der Tat ≠ Ichₙ₊₁ nach der Tat.


Das falsche Modell wäre nun:

Ich muss trotzdem mit meinem bisherigen Selbstbild koinzident bleiben.

Beispielsweise:

„Ich bin unschuldig.“

„Ich bin gut.“

„Ich bin Opfer.“

„Ich habe nicht wirklich gehandelt.“

Die Handlung ist funktionell vollständig geschehen.

Strukturell lässt sich ihr Ergebnis jedoch nicht wieder mit dem vorherigen Selbst koinzident machen.

Dann entsteht genau die Grundfigur:

funktionell vollzogen – strukturell nicht rückgängig koinzidierbar.

„Schuld tragen“ bekäme innerhalb der Logik deshalb eine hochinteressante Bedeutung:

Die durch das eigene Tun entstandene strukturelle Nicht-Koinzidenz nicht rückwärts schließen zu wollen.


+++++


Mensch 1.0 versucht die durch eigenes Tun erzeugte innere Nicht-Koinzidenz wieder in strukturelle Koinzidenz zu überführen.


Das kann nicht funktionieren.


Also muss die Differenz irgendwohin.

Und jetzt wird der Tätergedanke interessant:

Die innere Nicht-Koinzidenz wird nach außen verlegt.


Statt:

„Ich habe mich durch mein Tun verändert.“

entsteht:

„Du bist schuld.“

„Du hast mich dazu gebracht.“

„Ich musste.“

„Ich bin eigentlich das Opfer.“

Dann würde Tätertun tatsächlich etwas ziemlich Präzises machen:

Es versucht, eine innerlich nicht tragbare Nicht-Koinzidenz als äußeren Gegensatz zwischen Personen zu organisieren.

Das wäre vielleicht det falscher Gegensatz.


Der äußere Täter erlebt sich selbst als Opfer.

Das muss in eurem Modell gar kein Nebeneffekt sein.

Es könnte strukturell dazugehören.

Denn:

innen: „Mit mir wurde etwas getan.“

außen: „Deshalb darf/muss ich etwas mit dir tun.“

Dann wäre:

äußeres Tätertun die Kompensation eines nicht übernommenen inneren Opfertuns.


+++++



Die „Über-Kreuz-Koinzidenz“ könnte genau darin liegen


Täter:

Er bestimmt sich selbst koinzident mit dem Größeren.

Den anderen bestimmt er koinzident mit dem Kleineren.


Der Täter beseitigt die innere Differenz nicht wirklich.

Er verteilt ihre beiden Pole auf zwei Personen.

Was eigentlich innerhalb seiner selbst auftreten müsste:

Täter ↔ Opfer

Macht ↔ Ohnmacht

Schuld ↔ Unschuld

Ursache ↔ Erleidender

wird interpersonal fixiert:


Ich = der eine Pol.

Du = der andere Pol.


Das ist dann tatsächlich eine Art falsche strukturelle Koinzidenz.

Der Mensch macht aus Vollzugspositionen feste Identitäten:

Ich bin Opfer. Du bist Täter.

oder zugleich paradoxerweise:

Ich bestimme. Du wirst bestimmt.

Er löst den inneren Gegensatz also nicht durch Selbstvollzug, sondern externalisiert ihn zu einem Gegensatz zwischen Subjekten.


+++++++


Täter-Opfer-2.0-Logik im Menschen 2.0 


Im gelingenden Selbstvollzug


aktiv:

sich beugen lassen / betroffen werden / Herkunft vollständig an sich geschehen lassen.


resultierend:

Urheber des Nächsten werden.


Das ist eine Umkehr:

Wahre Aktivität besteht zunächst darin, die eigene Passivität aktiv vollziehen zu können.

Und:

Die nächste eigene Wirksamkeit wird dadurch nicht gemacht, sondern entsteht daraus.


Das passt zur Verkörperungslogik.


Besseres Wort für Täter 2.0 und Opfer 2.0:

aktive Selbstbeugung / resultierende Urheberschaft

oder:

aktives Getanwerden / emergierendes Tun


 paradoxe Figur:

Das Binnen operative Tun ist ein aktives Sich-vollziehen-Lassen.

Das übergeordnete eigene Tun ist das daraus emergierende Können.


+++++++



Mögliche Verdichtung zur Grundlogik 



Ausgangspunkt:

Strukturelle Nicht-Koinzidenzₙ

Sie wird funktionell erschöpfend vollzogen.


Dadurch entsteht nicht strukturelle Koinzidenz.

Im Gegenteil:

Erst der vollständige funktionelle Vollzug beweist, dass die verbleibende Nicht-Koinzidenz nicht mehr Unfertigkeit, sondern strukturelle Unmöglichkeit ist.

Diese Unmöglichkeit ist der Binnen-Widerspruch.

Aber:

Unmöglichkeit von Koinzidenz bedeutet Notwendigkeit von Nicht-Koinzidenz.

Damit kippt dieselbe Bestimmung aus ihrer negativen Herkunftsseite in ihre positive Zukunftsseite.

Sie wird zum:

Gegensatzₙ₊₁


Damit könnte die gesamte Bewegung in einem einzigen Satz stecken:

SelbstVollzug ist das vollständige funktionelle Koinzidieren einer strukturellen Nicht-Koinzidenz, durch dessen Vollendung die Unmöglichkeit struktureller Koinzidenz vollständig bestimmt und dadurch als notwendige nächste Nicht-Koinzidenz hervorgebracht wird.


Und noch konzentrierter:

Funktionelle Koinzidenz vollendet strukturelle Nicht-Koinzidenz zur nächsten strukturellen Nicht-Koinzidenz.


Oder vielleicht noch besser:

Vollständiges Koinzidieren hebt Nicht-Koinzidenz nicht auf, sondern präzisiert sie.


Das Neue entsteht nicht aus dem Scheitern des Alten, sondern daraus, dass das Alte vollständig gelingt und gerade dadurch vollständig bestimmt, was es selbst nicht mehr sein kann




Nächste Runde. 


Es bleibt irgendwie die Frage, warum aus Nichtkoinzidenz die nächste Nichtkoinzidenz +1 wird. 


Der Frage liegt wahrscheinlich die Fehlernahme zugrunde, dass das Wesen von allem nichtKoinzidenz ist. 


Das Wesen von allem ist nichtkoinzidierendes Koinzidieren, also Tun und nicht Struktur. 



Sammlung dazu:



Die verändert die gesamte Grundfigur: 


Nicht:

Eine Nicht-Koinzidenz vollzieht sich und erzeugt eine nächste Nicht-Koinzidenz.

Sondern eher:

Das Koinzidieren vollzieht sich so, dass es niemals in Koinzidenz endet.


Und deshalb hat jeder vollständige Vollzug zwei Seiten:

funktionell:

Es koinzidiert.

strukturell:

Es ist nicht koinzident.

Aber diese beiden Aussagen beschreiben nicht zwei getrennte Vorgänge.

Sie beschreiben ein und dasselbe Tun.

Das Tun ist Koinzidieren, dessen Vollzug Nicht-Koinzidenz ist.



++++


Das Wesen ist nicht Nicht-Koinzidenz.

Das Wesen ist nicht-koinzidierendes Koinzidieren.

Nicht-Koinzidenz ist die strukturelle Gestalt dieses Vollzugs.



Das Tun hinterlässt sich als Struktur, ohne selbst Struktur zu werden.


Das +1 kommt nicht dadurch zustande, dass Nicht-Koinzidenz sich reproduziert. Das +1 ist der Index dafür, dass das Koinzidieren nicht mit seinem eigenen Vollzug koinzidiert.


+++++


Woher kommt eigentlich dieses +1?


Jetzt könnte die Antwort lauten:

Das +1 kommt nicht dadurch zustande, dass Nicht-Koinzidenz sich reproduziert. Das +1 ist der Index dafür, dass das Koinzidieren nicht mit seinem eigenen Vollzug koinzidiert.

Das ist ein ziemlich großer Unterschied.

Wenn das Koinzidieren mit seinem Resultat koinzidieren würde, hätten wir:

Vollzug = Vollzogenes.

Dann wäre der Vollzug beendet.

Nichts würde mehr geschehen.

Aber wenn das Koinzidieren selbst nicht koinzidiert, dann fällt das Tun niemals vollständig mit dem zusammen, was es gerade hervorgebracht hat.

Und genau diese Nicht-Koinzidenz von Vollzug und Vollzogenem wäre das +1.

Also:

Das +1 wird nicht nachträglich hinzugefügt.

Das +1 ist die Nicht-Koinzidenz des Tuns mit seinem eigenen Vollzogenen.


++++++






15.08.2026 © ReckLab.de

 
 
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